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RENO Nr. 7 vom Seite 18

Ungerecht – die Kollegin wird bevorzugt

Dipl. Betriebswirt Rolf Leicher

Wird jemand bei der Arbeitseinteilung von Vorgesetzten bevorzugt, fühlen sich die Kolleginnen benachteiligt. Bevorzugung zeigt sich auch, wenn die Meinung einer bestimmten Person mehr beachtet wird als andere Meinungen aus dem Team. Wer bevorzugt wird, arbeitet engagierter, weil er auch in Zukunft die Bevorzugung genießen will.

Der Arbeitgeber ist ungerecht

Gleichberechtigte Behandlung ist oberste Pflicht eines jeden Arbeitgebers. Nach den Regeln der Gleichbehandlung sollte, z. B. die Beurteilung der Leistung bei einer langjährigen Mitarbeiterin nicht großzügiger ausfallen als die einer jüngeren Kollegin. Betriebszugehörigkeit oder Alter dürfen dabei keine Rolle spielen.

Nach dem „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) ist jede Benachteiligung von Beschäftigten oder Bevorzugung von anderen unzulässig ist (§ 7 Abs. 1 AGG). Benachteiligung heißt auch, jemanden aus persönlichen Gründen anderen gegenüber schlechter zu stellen. Ungleiche Behandlung kann man aber nicht automatisch mit einer Diskriminierung gleichsetzen. Bei der Arbeitseinteilung kommt es beim Arbeitgeber zur unbewussten Besserstellung einer Person. Gleichwohl gibt es Mitarbeiterinnen, die sich sehr gut „verkaufen“ (oder einschleimen) und sich bei ganz persönlichen Anlieg...

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