Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft
Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage (Bezug: § 8 Abs. 1 KStG; § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG).
(1) Nach § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG in der im Streitjahr 2009 geltenden Fassung erhöhen sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft im Fall der Übertragung eines Wirtschaftsguts im Wege der verdeckten Einlage in die Beteiligungsgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts. Ein Abzug der entsprechenden Zuwendung als Betriebsausgabe beim zuwendenden Gesellschafter s...