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Tatsächliche Verständigung – Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten
Das BMF hat zur Anwendung der tatsächlichen Verständigung in grenzüberschreitenden Sachverhalten Stellung genommen. Danach ist das Instrument nur zurückhaltend anzuwenden. Zugleich wird auf die bestehenden Instrumente der internationalen Verwaltungszusammenarbeit hingewiesen (, NWB QAAAJ-42670).