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BFH 16.03.2023 V R 17/21, IWB 13/2023 S. 507

BFH | Grundstücksbezug sonstiger Leistungen

Die Klägerin war eine KG, die ihren Sitz und den Ort ihrer Geschäftsleitung im Drittlandsgebiet unterhielt und deren Unternehmensgegenstand im Erwerb, in der Verwaltung und in der Veräußerung von im Inland belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bestand. Sie schloss einen Kaufvertrag über einen Grundstückskomplex, den sie zur Vermietung nutzen wollte. In diesem Zusammenhang schloss sie zwei Verträge mit zwei verschiedenen (ebenfalls im Drittland ansässigen) Gesellschaften: den „ITF-Vertrag“ und den „MCF-Vertrag“. Im [i]Finanzierungsvermittlung, Leistungen im Gesellschaftsinteresse und Steuerberatung als eigenständige Leistungen standen im Streitfall nicht im Zusammenhang mit einem Grundstück ITF-Vertrag verpflichtete sich der Leistungserbringer zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anschaffung des Grundstücks (Koordinierung der Aufgaben im Vorfeld der Anschaffung und Verhandlungen über Bankdarlehen) sowie zu künftigen Tätigkei...