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Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1897Betreiber digitaler Plattformen sind seit diesem Jahr von einer neuen Meldepflicht erfasst. Denn bis zum hatten sämtliche EU-Mitgliedstaaten nationale Gesetze zu erlassen, welche die Betreiber bestimmter Plattformen ab dem Jahr 2023 zur Erhebung, Prüfung und Meldung von vielfältigen Daten ihrer Nutzer zu deren Identität und den über die Plattform abgewickelten Geschäftstätigkeiten verpflichten. Die entsprechenden Regelungen basieren auf der Sechsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie „Directive on Administrative Cooperation“ (kurz DAC 7).
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Umsetzung der DAC 7-Richtlinie in nationales Recht
[i] DAC 7-UmsG v. 20.12.2022, BGBl 2022 I S. 2730 Mit Art. 1 des sog. Gesetzes zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie (DAC 7-UmsG) v. (BGBl 2022 I S. 2730) wurde das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) eingeführt, das die Regelungen auch in Deutschland in nationales Recht umsetzt. Mittlerweile hat das (BStBl 2023 I S. 241) Anwendungsfragen zur Umsetzung des Gesetzes aus Sicht der Finanzverwaltung beantwortet. Trotzdem stellen die Fragestellungen die Betroffenen vor große Herausforderungen.
Abgrenzung der Meldepflichten nach dem PStTG von anderen Meldepflichten
[i]Identifikation einer MeldepflichtDie Meldepflicht nach de...