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NWB 26/2023 S. 1821

Kug | Erleichterter Zugang zum Kug nur noch bis Ende Juni möglich

Die Regelungen, die zur Bewältigung der Corona-Krise und der Folgen des Kriegs in der Ukraine den Zugang zum Kurzarbeitergeld (Kug) erleichtert haben, gelten nur noch bis Monatsende. Ab dem ist der Bezug von Kug wieder an die Voraussetzungen geknüpft, die vor der Pandemie galten.