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Passivierung der Grunderwerbsteuer und anderer Nebenkosten beim Grundstückskauf
In der Praxis kommt es häufiger vor, dass sich der Anschaffungszeitraum von Grundstücken über eine längere Zeit hinzieht – auch über den Bilanzstichtag hinaus. Hieraus ergibt sich dann die Frage, wann und wie die fällige, aber noch nicht bezahlte Grunderwerbsteuer buchhalterisch abgebildet werden muss. Gleiches gilt für die weiteren Kosten des Grunderwerbs, die bereits vor dem Eigentumsübergang entstehen. Hierauf will der Beitrag eine Antwort geben.
I. Bilanzierung des Grundstückserwerbs
Der Erwerb von Grundstücken zieht sich i. d. R über einen längeren Zeitraum hin. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags dauert es eine Weile, bis die Grundbucheintragung des Eigentümerwechsels erfolgt ist und der Erwerber als zivilrechtlicher Eigentümer anzusehen ist.
Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Zeitpunkt des Erwerbs eines Vermögensgegenstands, d. h. der Zeitpunkt des Erlangens wirtschaftlicher Verfügungsmacht, unbeschadet der Tatsache, dass Anschaffungs(neben)kosten unabhängig von diesem Zeitpunkt in anderer zeitlicher Abfolge anfallen können. Als angeschafft gilt ein Vermögensgegenstand in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber nach dem Willen bei...