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Berufsrecht | Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister (WPK)
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister abzugeben, wenn sie eine Unstimmigkeit zwischen den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten feststellen, die im Transparenzregister stehen und denen, die sie aus eigenen anderen Erkenntnissen gewonnen haben (§ 23a Abs. 1 GwG). Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Laut den FAQ des Bundesverwaltungsamtes zum Transparenzregister liegt eine Unstimmigkeit vor, wenn der im Transparenzregister eingetragene wirtschaftlich Berechtigte nicht mit der Person übereinstimmt, die der Verpflichtete als wirtschaftlich Berechtigten ermittelt hat. Dies betrifft auch die Anzahl der eingetragenen wirtschaftlich Be...