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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 BA 11/22

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV), ob die Beigeladene zu 1 aufgrund ihrer Tätigkeit für den Kläger im Bereich hauswirtschaftliche Versorgung/Kinderbetreuung in den Zeiträumen vom 28. Juli bis zum 7. August 2015, vom 17. bis zum 28. August 2015 sowie vom 31. August bis zum 30. September 2015 aufgrund abhängiger Beschäftigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Fundstelle(n):
KAAAJ-42753

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