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FG Münster 11.05.2023 8 K 520/22 E, Kommentierte Nachricht BBK 14/2023 S. 632

Steuerrecht | Bekanntgabe von Bescheiden bei nicht täglicher Postzustellung

Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, nach der ein Bescheid drei Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt, gilt auch dann, wenn die Post an zwei der drei Tage nicht ausgetragen worden ist, weil es sich um ein Wochenende handelte.S. 633

Im Streitfall hatte das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung am Freitag, dem , zur Post gegeben. Am erhob der Kläger Klage beim Finanzgericht. Er machte geltend, dass die Bekanntgabefiktion nicht greife, weil die Post weder am 29.1. noch am ausgetragen worden sei. Tatsächlich sei die Einspruchsentscheidung erst am bei seinem Steuerberater eingegangen.

Das FG Münster wandte auf die Einspruchsentscheidung vom die Drei-Tage-Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO an und gelangte so zu einer Bekanntgabe am , einem Montag. Die Klagefrist be...