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FG Münster 27.04.2023 1 K 487/19 E, Kommentierte Nachricht BBK 13/2023 S. 574

Bilanzierung | Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer für Immobilie

Die kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann auch durch ein Wertgutachten, das auf der Grundlage der ImmoWertV erstellt worden ist, nachgewiesen werden.

Der Kläger vermietete vier Gebäude. Er setzte für die Gebäude eine jährliche AfA von 5 % bis 7,14 % an und begründete dies mit vier Wertgutachten, die er von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hatte erstellen lassen.

Dem [i]Wertgutachten erbrachten den Nachweis für eine kürzere NutzungsdauerFG genügten die vier Wertgutachten als Nachweis für eine kürzere Nutzungsdauer. Die Gutachten gingen auf das Alter der Gebäude, auf den konkreten Zustand der Gebäude auf der Grundlage einer Ortsbesichtigung und auf den Instandsetzungsbedarf ein. Außerdem erläuterte der Sachverständige in seinen Gutachten, wie sich die bereits durchgeführten und noch durchzuführenden Modernisierungen auf die ...