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Einkommensteuer | Keine einjährige ND für Homepage (OFD)
Aufwendungen für eine Homepage
fallen nicht unter den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens, sodass bei einer
Homepage nicht von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr,
sondern in Anknüpfung an die als üblich anerkannte technische Nutzungsdauer von
Software von einer Nutzungsdauer von drei Jahren ausgegangen werden kann
(Frankfurt/M. v. - S 2190 A - 031 - St
214).
Die AfA-Tabellen im direkten Zugriff: Ob bei Betriebsprüfungen oder Investitionsentscheidungen – als Berater oder Unternehmer müssen Sie die von der Finanzverwaltung zugelassenen AfA-Sätze kennen. Das einbändige Loseblattwerk liefert Ihnen daher die „Amtlichen AfA-Tabellen“ für mehr als 100 Wirtschaftszweige. Ein ...