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BFH Urteil v. - IX R 334/87 BStBl 1990 II S. 694

Gesetze: FGO §§ 68, 74, 123

Antrag gem. § 68 FGO im Revisionsverfahren bei noch nicht bestandskräftiger Einspruchsentscheidung über Änderungsbescheid möglich

Leitsatz

Ein während des Revisionsverfahrens ergangener Änderungsbescheid kann vom Kläger auch dann noch gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des Revisionsverfahrens gemacht werden, wenn der Kläger gegen den Änderungsbescheid zunächst Einspruch eingelegt und das FA bereits eine - noch nicht bestandskräftige - Einspruchsentscheidung erlassen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 694
BFH/NV 1991 S. 83 Nr. 2
VAAAA-93339

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