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Online-Nachricht - Mittwoch, 21.06.2023

Gesetzgebung | Gesetz zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen (BMJ)

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) informiert über Änderungen durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes", welches am vom Bundesrat gebilligt wurde und am in Kraft tritt.

Hierzu führt das BMJ u.a. weiter aus:

Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, sollen mit dem Gesetz transparent gemacht werden. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen soll aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten ...

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