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NWB BB 7/2023 S. 198

Geldwäsche: Autohändler müssen sich registrieren

Autohäuser müssen nicht nur einen Geldwäschebeauftragten benennen und ihn den Aufsichtsbehörden melden. Ab 2024 besteht zusätzlich die Pflicht, sowohl den Geldwäschebeauftragten und seinen Stellvertreter bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Bisher war eine Registrierung freiwillig. Verstoßen Unternehmen dagegen, droht ein Bußgeld. Ausführliche Informationen finden sich u. a. unter https://go.nwb.de/adi76 (PDF) und https://go.nwb.de/m0dz0.