Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-BB Nr. 7 vom Seite 199

Fokus: EuGH zum Schadensersatz bei Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Der EuGH hatte über Vorlagefragen bezüglich eines Schadensersatzanspruches wegen des Verstoßes gegen die DSGVO zu entscheiden. Fraglich war, ob der bloße Verstoß gegen die DSGVO für den Schadensersatzanspruch ausreicht und ob ein Anspruch von einer Erheblichkeitsschwelle abhängig gemacht werden kann (, NWB GAAAJ-41389).

Sachverhalt

Dem EuGH wurde ein Vorabentscheidungsersuch bezüglich eines Rechtsstreits zwischen einem Rechtsanwalt (Kläger) und der Österreichischen Post AG vorgelegt. In dem Rechtsstreit klagte der Rechtsanwalt auf den Ersatz eines immateriellen Schadens, der ihm entstanden sein soll, weil die Österreichische Post AG Daten über die politischen Affinitäten von Personen mit Wohnsitz in Österreich und damit auch von dem klagenden Rechtsanwalt verarbeitet habe, ohne dass diesbezüglich die Zustimmung eingeholt wurde.

Die Österreichische Post AG ist eine im Adresshandel tätige Gesellschaft und sammelte ab 2017 Informationen über die politischen Affinitäten der österreichischen Bevölkerung. Dies geschah mit einem Algorithmus, der soziale und demografische Merkmale berücksichtigte. Damit wurden entsprechende Zielgruppen definiert. D...