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IWB Nr. 12 vom Seite 499

Das polnische E-Rechnungssystem

Übersicht zu den Anforderungen (KSeF)

Dr. Andrzej Pałys und Jonathan Hübbe

In den allermeisten europäischen Staaten werden derzeit Anstrengungen unternommen, verbindliche E-Rechnungssysteme einzuführen. Die Intensität dieser Bemühungen hat nach dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG, die die Einführung solcher Systeme für bestimmte Transaktionsarten ab 2028 vorschreibt, deutlich zugenommen. Italien und Ungarn sind Vorreiter bei der Einführung verpflichtender E-Rechnungssysteme, und die Liste der Mitgliedstaaten, die diesen Ansatz übernehmen, wächst kontinuierlich. Am wird Polen der Gruppe der Länder beitreten, und ein verpflichtendes E-Rechnungssystem einführen. Polen hat ein E-Rechnungsmodell gewählt, das nach der Nomenklatur der EU-Kommission als zentrales Austauschmodel II kategorisiert werden kann. Das bedeutet, dass die Rechnung in Form einer XML-Datei zunächst an die zentrale Plattform der Steuerverwaltung (Krajowy System e-Faktur, KSeF) übermittelt werden muss. Erst nach der Validierung der Rechnung durch diese Plattform (und die damit verbundene Vergabe einer KSeF-Nummer) steht die Rechnung dem Empfänger auf der zentralen KSeF-Plattform zum Download zur Verfügung.

Kernaussagen
  • Am wird Polen ein verpflichtendes E-Rechnungssystem einführen. Betroffen von der Einführung sind grds. alle in Polen ansässigen Unternehmen.

  • Polen hat ein E-Rechnungsmodell gewählt, das der Nomenklatur der EU-Kommission nach als zentrales Austauschmodell kategorisiert werden kann.

  • Die Struktur der polnischen E-Rechnung wurde vom Finanzministerium komplett neu entwickelt.