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Online-Nachricht - Mittwoch, 21.06.2023

Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem (BMF)

Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 19.6.2023 - IV C 5 - S 2361/19/10008 :009).

Hintergrund: Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum 1.7.2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Der Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung berücksichtigt zudem die Anhebung des K...

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