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Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem (BMF)
Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem bekannt gegeben ( :009).
Hintergrund: Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Der Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung berücksichtigt zudem die Anhebung des K...