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NWB Nr. 25 vom Seite 1808

Einspruch stattgegeben!

© strichfiguren – stock.adobe.comDie Grundsteuerreform und die damit verbundenen Abgabepflichten der Mandanten waren als solches für alle Beteiligten schwer zu stemmen und man kam um Fristverlängerungen nicht umhin. Das Finanzamt scheint dies jetzt aber eiligst auwolen zu wollen und weiß schon vor Postzugang dort von dem Einspruch und gibt diesem statt.

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