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Gesetzgebung | Gesetz über neue Offenlegungspflicht bei der Ertragsteuer passiert Bundesrat (WPK)
Am hat das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes" den Bundesrat passiert (BR-Drucks. 221/23 (Beschluss)). Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Die wichtigsten inhaltlichen Vorschriften finden sich in den neu eingefügten §§ 342 bis 342o HGB.
Durch die Offenlegung der Ertragsteuerinformationen soll transparent gemacht werden, inwieweit „multinationale“ umsatzstarke Unternehmen und Konzerne Ertragsteuern in den Ländern entrichten, in denen sie eine Geschäftstätigkeit ausüben und Gewinne erwirtschaften.
Die Offenlegungspflicht gilt grundsätzlich für
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