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Einkommensteuer: Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto
Leitsatz
Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten.
Sachverhalt
Die Ø-AG, eine AG dänischen Rechts (= Kapitalgesellschaft i. S. des KStG), war 2007 (Streitjahr) Gesellschafterin der D-GmbH mit Sitz im Inland. Mit Feststellungsbescheid i. S. von § 27 Abs. 2 KStG (Bekanntgabe zutreffend nur an die D-GmbH) stellte das FA den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum erklärungsgemäß mit 0 € fest. Dabei wurde eine in die Kapitalrücklage geleistete Zahlung von 800.000 € unzutreffend nicht berücksichtigt. Streitig ist, ob die an der D-GmbH beteiligte Ø-AG als Beteiligte an der D-GmbH gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einlegen darf.
Grundsatzfragen
1. In welchen Fällen hat der BFH anerkannt, dass andere als die Adressaten des Bescheids gegen den Bescheid vorgehen durften?
Der BFH hat in mehreren Fallkonstellationen ein Drittanfechtungsrecht für Nichtadressaten des Bescheids anerkannt: So billigte er dem Einbringenden das Recht zu, den KSt-Bescheid des au...BStBl 2012 II S. 421