Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt (BR-Drucks. 220/23 (Beschluss)). Danach wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 % erhöht.
Hintergrund: Mit dem Gesetz soll die Einnahmensituation der sozialen Pflegeversicherung verbessert werden. Erforderlich ist dies laut Gesetzesbegründung u.a. wegen der demographischen Entwicklung, höherer Ausgaben für die zeitlich gestaffelte Eigenanteilsreduzierung in der vollstationären Pflege sowie den in den letzten Jahren angefallenen Kosten für die Erstattung von pandemiebedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen sowie der Kosten für Antigen-Testungen in der Langzeitpflege.
Hierzu führt der Bundes...