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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 118/16

Gesetze: § 13 EStG ; § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ; § 21 EStG; § 22 Nr. 3 EStG ; § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG

Entgelt für die Übernahme einer Kompensationsverpflichtung zum Ausgleich für die beabsichtigte Rodung eines Knicks als sonstige Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Das Entgelt für die Übernahme einer Kompensationsverpflichtung zum Ausgleich für die beabsichtigte Rodung eines Knicks stellt eine Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG dar (Abgrenzung zu den §§ 13, 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 21 EStG). Eine Nutzungsüberlassung i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt darin nicht.

Fundstelle(n):
WAAAJ-42198

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