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Online-Nachricht - Freitag, 16.06.2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung | Vereinfachung in den ESRS-Entwürfen begrüßt (IDW)

Das IDW begrüßt die Änderungen, die die EU-Kommission in den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorgenommen hat. Um die Unternehmen nicht zu überfordern und eine verlässliche Berichterstattung zu unterstützen, fordert das IDW weitere Vereinfachungen.

Die von der EU-Kommission vorgelegten Entwürfe konkretisieren die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und können bis zum 7. Juli kommentiert werden.

Auf Basis einer ersten Analyse hält das IDW im Einzelnen positiv fest:

  • Die zwingende Veröffentlichung zahlreicher Detailinformationen unabhängig von ihrer Wesentlichkeit wird größtenteils aufgegeben. Stattdessen gilt (mit Ausnahme von ESRS 2) allgemein ein Wesentlichkeitsvorbehalt.

  • Neben der schrittweisen Umsetzung auf Grundlage der CSRD werden weitere Zeitschienen eingefüh...