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Insolvenzrecht | Verwertungsrecht eines Insolvenzverwalters bezüglich sonstiger Rechte (BGH)
Leitsatz (amtlich)
Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte.
Sachverhalt
Der Beklagte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin).S. 186 Das Insolvenzverfahren wurde am eröffnet. Der Beklagte veräußerte nach Durchführung eines Bieterverfahrens spätestens im Mai 2016 Markenrechte für insgesamt 41.055 € an seinen Streithelfer.
Aus den Gründen
Mit seinen Hauptanträgen verfolgt der Kläger das Ziel, ihm selbst die Verwertung der Markenrechte zu ermöglichen. Dieses Begehren kann entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts begründet sein, weil der Beklagt...