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NWB Nr. 25 vom Seite 1765

Zur Bedeutung der KGaA für Familienunternehmen und zur steuerlichen Einordnung des Komplementärs

Besprechung des

Prof. Dr. iur. Swen O. Bäuml

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Familienunternehmen, lassen sich doch Kontrolle und Einfluss wie auch Kapitalbeschaffung und Familiendynamiken hier gut miteinander vereinbaren. Die KGaA wird vor allem in Kombination mit einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft als Komplementär umgesetzt, z. B. als GmbH & Co. KGaA oder als AG & Co. KGaA. Mit der in der KGaA verkörperten Kombination der Rechtsform einer KG mit einer AG greifen die größten Vorteile beider Rechtsformen ineinander. Aufgrund des hybriden Charakters der Gesellschaftsform konkurrieren insbesondere mit Blick auf den Komplementär die Prinzipien der transparenten und der intransparenten Besteuerungskonzepte. Hinsichtlich der laufenden Besteuerung der KGaA und ihrer Gesellschafter (Kommanditaktionär bzw. persönlich haftender Gesellschafter/Komplementär) gibt es daher grundsätzliche Zweifelsfragen. Aus Anlass aktueller BFH-Rechtsprechung mit Urteil v.  - I R 44/18 (NWB NAAAJ-23412) klären sich einige wesentliche Fragestellungen, insbesondere zur ertragsteuerlichen Einordnung der Einkünfte des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, zur ...