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Track 12 | Kindergeld: Vermögen bleibt bei der Prüfung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt außen vor
Bei der Prüfung der Fähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt sind nur die Einkünfte und Bezüge des Kindes einzubeziehen. Das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt. Bezieht das volljährige Kind mit Behinderung eine Rente, die durch eine Umschichtung des Vermögens begründet wurde, so sind daher nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die den Ertragsanteil übersteigenden Teile der Rentenzahlungen nicht als Bezug zu berücksichtigen.
Rundum positiv für betroffene Eltern ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Kindergeld – für Kinder mit einer Behinderung. Der III. Senat des BFH hat die Revision der Familienkasse gegen ein Urteil des FG Baden-Württemberg, das wir Ihnen erst kürzlich in unserer November-Ausgabe 2022 vorgestellt hatten, als unbegründet zurückgewiesen.
Konkret geht es um die Frage, ob ein volljähriges behindertes Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Die höchsten deutschen Steuerrichter haben ihre ständige Rechtsprechung bekräftigt, wonach die Fähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ...