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BFH Urteil v. - II B 85/86 BStBl 1990 II S. 548

Gesetze: FGO § 90 Abs. 3

Zurücknahme des Antrags auf mündliche Verhandlung in der mündlichen Verhandlung möglich

Leitsatz

Der Antrag auf mündliche Verhandlung kann unter bestimmten Umständen auch noch in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden (Anschluß an das , BFHE 156,121, BStBl II 1989, 416).

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 548
PAAAA-93273

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