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Einkommen-/Lohnsteuer | Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts
Eine einheitliche, in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlte Entschädigung kann vorliegen, wenn alle Teilleistungen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit eine Teilentschädigung (sog. Startprämie) dafür geleistet wird, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungs- und Qualifizierungsverhältnis bei der Transfergesellschaft vorzeitig kündigt, weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. a, Buchst. b, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Das Urteil ist vom BFH bereits als NV-Urteil am veröffentlicht worden (vgl. Kurzinfo StuB 2022 S. 437, NWB FAAAI-62607). Es wurde vom BFH jetzt noch nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.