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Körperschaftsteuer | Nebeneinander von Versorgungszahlung und Geschäftsführergehalt als vGA (BFH)
Wird nach dem Eintritt des
Versorgungsfalles neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung
als Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes Gehalt
gezahlt, liegt nach der Maßgabe eines hypothetischen Fremdvergleichs dann keine
gesellschaftliche Veranlassung vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz
zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht
überschreitet (Fortentwicklung der bisherigen Senatsrechtsprechung:
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei einer Kapitalgesellschaft Vermögensminderungen (verhinderte Vermögensmehrungen) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder...