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BFH 18.01.2023 I R 48/19, IWB 11/2023 S. 426

BFH | Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach ausländischem Recht

Der BFH hatte über die sog. Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach ausländischem Recht zu entscheiden. Die Beteiligten stritten über die Berücksichtigung von Verlusten aus der Beteiligung an einer in Luxemburg ansässigen Goldhandelsgesellschaft nach Maßgabe des DBA Luxemburg 1958/2009. Der Kläger (und Revisionskläger) begehrte die Anerkennung nach § 4 Abs. 3 EStG-Grundsätzen ermittelter negativer Progressionseinkünfte im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 2011. Die auf Anforderung des Finanzamts eingereichten Nachweise, eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie eine Anlage EÜR, akzeptierte das Finanzamt nicht und setzte die negativen Progressionseinkünfte in geringerer Höhe fest. [i]Progressionseinkünfte sind nach Maßgabe des deutschen Steuerrechts zu bestimmenEine im Einspruchsverfahren auf Anfrage des Finanzamts beim Bundeszentralamt für Steuern ...