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Arbeitsverhältnis | Erschütterung des Beweiswerts einer AU
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann grds. auch dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitnehmer sich im Fall des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend krankmeldet oder eine AU einreicht. Das gilt insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist – auch durch mehrere AU – abgedeckt wird.
Meldet sich allerdings wie im vorliegenden Fall zunächst der Arbeitnehmer krank und erhält er erst danach eine arbeitgeberseitige Kündigung, fehlt es an dem für die Erschütterung des Beweiswerts der AU notwendigen Kausalzusammenhang. Entscheidend ist in dem Fall, dass der Arbeitnehmer nicht erst durch den Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung dazu motiviert worden sein kann, einen Arzt aufzusuchen, ...