Gesetze: AO 1977 § 42GrEStG 1940/1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1940/1983 § 5 Abs. 2
Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht untrennbar mit einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbunden sind
Leitsatz
Werden nach Gründung einer GbR, in die die Gesellschafter Miteigentumsanteile an einem Grundstück (jeweils verbunden mit Sondereigentumseinheiten) einbringen, "Gesellschaftsanteile" veräußert, ohne daß ein Gesellschafterwechsel stattfindet und ohne daß die veräußerten "Gesellschaftsanteile" untrennbar mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück verknüpft sind, so liegt in dieser Gestaltung kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. von § 42 AO 1977.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 446 BFH/NV 1990 S. 37 Nr. 5 AAAAA-93226
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