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USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 7

Ermäßigter Steuersatz bei stationärem Kantinenbetrieb

Thomas Rennar

Das , hat entschieden, ob Umsätze aus dem Betrieb von Mitarbeiterkantinen etc. in Krankenhäusern dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen.

I. Leitsatz (nicht amtlich)

Der Beklagte hat die streitigen Umsätze der Klägerin aus dem Betrieb der Mitarbeiterkantinen zu Recht als steuerpflichtig behandelt und dem Regelsteuersatz unterworfen.

II. Sachverhalt

Die Klägerin in der Rechtsform einer GmbH erfüllte die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft. In einigen Krankenhäusern betrieb die Klägerin jeweils eigene Mitarbeiterkantinen, in denen den Mitarbeitern Speisen und Getränke zu im Rahmen der Sachbezugsverordnung subventionierten Preisen angeboten wurden. Die Klägerin ordnete ihre Mitarbeiterkantinen seit jeher dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb „Krankenhaus“ zu. Später – auch in den Streitjahren – unterwarf die Klägerin die Umsätze dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG. Das FA führte bei der Klägerin für die Jahre 2012 bis 2016 eine Betriebsprüfung durch. Die Prüfer stellten dabei fest, dass die Möglichkeit der ermäßigten Besteuerung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG als Zweckbetrieb ausscheide. Mit Einspruchsentscheidung wies...