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EuGH: Unzulässigkeit des Aufteilungsgebots bei einheitlichen Leistungen
Eine grundlegende Frage des Umsatzsteuerrechts ist, ob ein Vorgang umsatzsteuerpflichtig ist und wenn ja, mit welchem Steuersatz die Besteuerung zu erfolgen hat. Umfasst ein Geschäftsvorfall eine Vielzahl von Dienstleistungen bzw. Lieferelementen, kann eine einheitliche Betrachtung geboten sein. Zugleich kann es dazu kommen, dass ein hiernach als einheitliche Leistung einzustufender Vorgang teilweise als umsatzsteuerfrei bzw. umsatzsteuerpflichtig zu behandeln ist und auch im Falle einer Steuerpflicht müssen nicht zwingend alle Leistungselemente demselben Steuersatz unterfallen. Ursächlich hierfür sind sog. Aufteilungsgebote. Ein aktuelles „Finanzamt X“ ( NWB IAAAJ-39742) könnte Anlass für eine Neubewertung der Zulässigkeit solcher Aufteilungsgebote im deutschen Umsatzsteuerrecht sein.
I. Hintergrund
Umfasst ein Geschäftsvorfall mehrere Dienstleistungen bzw.
Gegenstände, ist die Frage, ob von einer einheitlichen Leistung oder von
mehreren getrennt zu beurteilenden selbständigen Einzelleistungen auszugehen
ist, von grundlegender umsatzsteuerrechtlicher Relevanz, u. a. für die
Anwendung von Ortsbestimmungen, Befreiungsvor...