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Einkommensteuer | Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche (BFH)
Ein Tätigwerden in einem
weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die
vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht
innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines
verbundenen Unternehmens (§ 15
AktG) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten
auszuüben hat (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, grundsätzlich eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und ers...