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SV-Status | In der KSV versicherter Voice-Over-Sprecher
Bei Vertragsgestaltungen, in denen die Übernahme eines einzelnen Dienstes individuell vereinbart wird (hier: Prüfung der Grammatik und Richtigkeit von Formulierungen eines englischen Sprechertextes sowie die Vertonung des Textes zu einem Film) und kein Dauerschuldverhältnis mit Leistungen auf Abruf vorliegt, ist für die Frage der Versicherungspflicht allein auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung des Einzelauftrags bestehen.
Durch die (unentgeltliche) Nutzung der Organisationsstrukturen, der Einrichtungen sowie personellen und sächlichen Betriebsmittel des Unternehmens (Aufnahmestudio) war der Sprecher in einer seine Tätigkeit prägenden Art und Weise fremdbestimmt in den Film- und Medienproduktionsbetrieb der „Auftraggeberin“ eingegliedert, so das Gericht. Di...