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BFH 19.10.2022 X R 14/21, StuB 11/2023 S. 479

Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus

(1) Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 ZPO) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde. (2) Allein aus den allgemeinen während der Covid-19-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen kann nicht abgeleitet werden, dass in dieser Zeit eine S. 480Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten ohne vorherigen Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen als wirksam anzusehen wäre (Bezug: § 178 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 180 Satz 1, § 182 Abs. 1, § 189, § 418 Abs. 1, 2 ZPO; § 97 FGO).

Praxishinweise

Finanzgerichtliche Urteile werden von Amts wegen nach den Vorschriften der ZPO zugestellt (§ 53 Abs. 2 FGO). Nach dem Wortlaut des § 180 Satz 1 ZPO setzt die Ersatzzustellung durch Ein...