Praxishandbuch für Lohnabrechnungen
6. Aufl. 2023
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XI. Grundlage für die Bruttolohnabrechnung
Für die richtige Berechnung des Lohnsteuerabzugs und des Abzugs der Sozialversicherungsbeiträge ist die Grundlage das sog. Gesamt-Brutto. Es ist gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Lohnabzüge.
Beim Arbeitslohn handelt es sich um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. In § 19 EStG heißt es dazu: „Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehören Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.“
In diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Definition von Einnahmen in den Blick zu nehmen. § 8 Abs. 1 EStG führt dazu aus: „Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen.“ Unter § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit genannt. In der Lohn- und Gehaltsabrechnung sprechen wir von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
1. Arbeitszeit
Bei einigen Entlohnungen ist die Ermittlung des Gesamt-Brutto unproblematisch. Zu diesen Entlohnungen zählen die vertraglich fest vereinbarten Summen. Diese sind meist fix und werden immer wieder in gleicher Höhe gezahlt (z. B. Gehälter, Mon...