Markus Stier

Praxishandbuch für Lohnabrechnungen

6. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00885-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67196-8

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Praxishandbuch für Lohnabrechnungen (6. Auflage)

X. Besondere Abrechnungsgruppen

1. Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer sind eine besondere Gruppe in der Entgeltabrechnung. Oft werden sie auch als Minijobber oder als 520-€-Kräfte bezeichnet.

Hinweis

Die Bundesregierung hat zum die Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte auf 520,00 € angehoben. Die Grenze ist am Mindestlohn dynamisiert. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, anschließend durch drei geteilt und das Ergebnis auf volle Euro aufgerundet wird. Die Geringfügigkeitsgrenze wird vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) bei Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns im Bundesanzeiger jeweils bekannt gegeben.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um eine in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfreie Beschäftigung. Aus der Krankenversicherungsfreiheit folgt, dass auch keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung besteht. Seit dem Jahr 2013 besteht für geringfügig Beschäftigte Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Je nach Sachverhalt können geringfügig entlohnte Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, rentenversicherungsfrei oder von der Rentenversicherung befreit ...

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