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BFH Urteil v. - VI R 92/88 BStBl 1990 II S. 315

Gesetze: EStG § 3b

Zuschlag für Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern nicht steuerfrei

Leitsatz

Ein 15 %iger Zeitzuschlag, den ein angestellter Krankenhausarzt für ärztliche Bereitschaftsdienste erhält, wird auch dann nicht für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt, wenn die Bereitschaftsdienste überwiegend zu diesen Zeiten anfallen. Auch wenn die auf Sonntage, Feiertage und Nachtzeit entfallenden Bereitschaftsdienste festgestellt werden können, sind die entsprechenden Zuschläge deshalb nicht steuerfrei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 315
MAAAA-93167

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