Zu § 6 EStG
H 6.9
Bewertungsstetigkeit
Gebrauchtwagen
Keine Anwendung der sog. Lifo-Methode >BStBl 2001 II S. 636)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit – absolut betrachtet – hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohne Weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts derer individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (> BStBl 2001 II S. 636).
Lifo-Methode
> (BStBl I S. 462)
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-40679