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Gesetzgebung | Prozessrecht - Videoverhandlungen an Zivil - und Fachgerichten (BMJ)
Die Bundesregierung hat am den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" beschlossen.
Folgende Neuerungen sind vorgesehen:
Ausbau von Videoverhandlungen: Die zentrale Norm für Videoverhandlungen – § 128a ZPO – soll insgesamt neu gefasst werden: Das Gericht soll eine Videoverhandlung nicht mehr nur gestatten, sondern gegenüber den Verfahrensbeteiligten auch anordnen können. Die Anordnung erfolgt durch die oder den Vorsitzenden. Der Adressat einer Anordnung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen die Anordnung einlegen. Dieser Einspruch muss nicht näher begründet werden. Damit wird sichergestellt, d...