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NWB Nr. 21 vom Seite 1525

BStBK plant neues Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte

Erika Simon

[i] StBK Düsseldorf, Meldung v. 11.4.2023 Steuerberater können seit dem Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) von den Restrukturierungsgerichten als Restrukturierungsbeauftragte sowie als Sanierungsmoderatoren bestellt werden. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wird ein neues Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte schaffen, damit die zuständigen Restrukturierungsgerichte und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Mandantschaft die Möglichkeit erhalten, speziell fortgebildete Berufsangehörige zu finden.

Der DStV e. V. bietet u. a. Weiterbildungen zum „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung“ an. Aus Sicht der BStBK erfüllen insbesondere Steuerberater, die diese Weiterbildung durchlaufen haben, die Voraussetzungen nach dem StaRUG.

Die Steuerberaterkammern Hamburg, Düsseldorf, Nürnberg und Sachsen werden auch für Berufskollegen aus anderen Steuerberaterkammerbereichen das geplante Verzeichnis führen.