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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 21 | Sachliche Unzuständigkeit: Keine Heilung durch Einspruchsentscheidung der zuständigen Behörde

Ein von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassener und deshalb rechtswidriger Bescheid kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht dadurch rechtmäßig – und damit geheilt – werden, dass die sachlich und örtlich zuständige Behörde über den Einspruch gegen diesen Bescheid entscheidet. Das zur Rückforderung von Kindergeld ergangene Urteil ist über das Kindergeldrecht hinaus von allgemeiner Bedeutung, was das Verfahrensrecht angeht.

Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch eine Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde. – So lautet die Überschrift des Bundesfinanzhofs zu einer aktuellen Entscheidung des III. Senats, in der es um die Rückforderung von Kindergeld geht. Wir haben das Urteil ausgewählt, weil es über das Kindergeldrecht hinaus von allgemeiner Bedeutung ist, was das Verfahrensrecht angeht.

Der Hintergrund ist Ihnen vertraut: Erkennt die Familienkasse nachträglich, dass Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, hebt sie die Festsetzung auch für die Vergangenheit auf und fordert das überzahlte Kindergeld zurück. Wurde das Kindergeld beim Empfänger auf Sozialleistungen angerechnet, stellen...