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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 20 | Betriebsprüfung: Kein Ausschluss des Gemeindeprüfers bei Vertragsbeziehungen mit Steuerpflichtigem

Die Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des Finanzamts ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig. Die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen sind dadurch zu schützen, dass der Außenprüfer während der jeweiligen Außenprüfung darüber entscheidet, welche Informationen er an den Gemeindeprüfer weitergibt.

Die Teilnahme des Mitarbeiters einer Gemeinde an einer Betriebsprüfung sorgt häufig für Ärger. Auf großes Interesse war daher ein erstinstanzliches Urteil des FG Düsseldorf gestoßen, über das wir Sie in unserer Januar-Ausgabe 2022 informiert hatten.

Die Richter aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt hatten entschieden: Der Teilnahme eines Prüfers einer Gemeinde an einer Außenprüfung für Zwecke der Gewerbesteuer steht der Schutz des Steuergeheimnisses entgegen, wenn das zu prüfende Unternehmen gegenüber der Gemeinde oder deren Tochtergesellschaften Leistungen aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen erbringt und die Prüfungsanordnung keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen ...