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Track 19 | Grunderwerbsteuer: Verpflichtung zur verbilligten Vermietung ist keine sonstige Leistung des Erwerbers
Die im Rahmen eines öffentlichen Wohnraumfördermodells vom Grundstückskäufer übernommene Verpflichtung, noch zu errichtende Wohnungen zu einem verbilligten Mietzins an Dritte zu überlassen, stellt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine grunderwerbsteuerbare Gegenleistung des Grundstückskäufers dar, wenn ihm im Rahmen des Gesamtkonzepts zugleich zinsgünstige Darlehen gewährt werden.
Eine Erwähnung wert ist auch noch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Grunderwerbsteuer – obwohl es sich „nur” um eine NV-Entscheidung handelt.
Die Kernaussage des II. Senats des BFH lautet: Die im Rahmen eines öffentlichen Wohnraumfördermodells vom Käufer eines Grundstücks übernommene Verpflichtung, noch zu errichtende Wohnungen zu einem verbilligten Mietzins an Dritte zu überlassen, ist nicht als grunderwerbsteuerbare Gegenleistung des Grundstückskäufers anzusehen, wenn ihm nach dem Kauf im Rahmen des Gesamtkonzepts zugleich zinsgünstige Darlehen gewährt werden.
Wichtig ist die Feststellung der höchsten deutschen Steuerrichter: Die verbilligte Vermietung von zu errichtendem Wohnraum kann nur dann eine für die Grunderwerbsteuer relevante sonstige Gege...