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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 18 | Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz bei Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer

Die Unterbringung von Erntehelfern durch den Arbeitgeber in nicht ortsfesten Wohncontainern für Zeiträume von jeweils bis zu sechs Monaten ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine umsatzsteuerbegünstigte kurzfristige Beherbergung von Fremden i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG. Es kommt also bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen – z. B. durch Landwirte – an Saisonarbeiter der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung.

Ein weiteres für die Steuerpflichtigen positives Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer haben wir noch für Sie.

Der XI. Senat des BFH hat entschieden: Die Unterbringung von Erntehelfern durch den Arbeitgeber in nicht ortsfesten Wohncontainern für Zeiträume von jeweils bis zu sechs Monaten ist eine umsatzsteuerbegünstigte kurzfristige Beherbergung von Fremden i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. – Die höchsten deutschen Steuerrichter bestätigten damit ein erstinstanzliches Urteil des FG Baden-Württemberg, das unsere Hörer aus unserer Februar-Ausgabe 2021 kennen.

Bei der Vermietung von Wohncontainern an Saisonarbeiter – etwa durch Landwirte oder Winzer – kommt also der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung. Begünstigt ist nämlich nicht nur die Vermietung ...