Schuldabzug für ein von einem Kreditinstitut gewährtes Disagio bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
Leitsatz
Gewährt ein Kreditinstitut Darlehen unter Einbehaltung (Verrechnung) eines Disagios und ergibt die zivilrechtliche Würdigung, daß es sich insoweit (ganz oder teilweise) um eine Zinsvereinbarung handelt, so ist bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens das Disagio als Schuldabzug zu berücksichtigen. Es ist innerhalb der Zeit aufzulösen, innerhalb der es nach den getroffenen Vereinbarungen "verbraucht" wird, und zwar jeweils nach der Zinsstaffelmethode.
Soweit das Disagio laufzeitunabhängig ist, ist seine Berücksichtigung unzulässig. Das gilt auch für laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren bei einem Teilzahlungskredit, die mit den einzelnen Kreditraten zu entrichten sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 207 BFH/NV 1990 S. 18 Nr. 3 KAAAA-93120
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